Male construction worker in a warehouse wearing a yellow hard hat, hi-vis vest and safety harness while inspecting and securing a blue scaffold
Seminar
Durchführung bei Ihnen vor Ort

Befähigte Person zur
Prüfung von PSA gegen Absturz

Sachkunde-Ausbildung gemäß BetrSichV und DGUV – für Unternehmen – praxisnah und zertifiziert.

650 €

pro Person

Ab 2 Personen

Gruppenrabatt

8 Std.

Unterrichtsstunden

Der Nutzen im Überblick

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von PSA gegen Absturz durchzuführen ist.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und mitlaufende Auffanggeräte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffristen richten sich nach den Herstellerangaben und den Einsatzbedingungen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei häufigem oder mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz auch verkürzte Prüfintervalle bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor jedem Gebrauch eine Sicht- und Funktionsprüfung der PSAgA durchzuführen.

Als Maßnahmen, die das Erfassen aller PSAgA-Komponenten bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren und Registrieren der Ausrüstung sowie das Führen einer PSAgA-Prüfdokumentation in Frage. Die Dokumentation muss mindestens die Art, den Umfang und die Ergebnisse der Prüfungen enthalten.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Regel 112-198/199 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz".

Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil direkt an der PSAgA-Ausrüstung – Auffanggurt, Verbindungsmittel und Höhensicherungsgerät inklusive praktischer Prüfübungen.

Seminarinhalt

Was sind die Inhalte des Seminars?

Rechtliche Grundlagen – BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Regel 112-198/199, PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
PSAgA-Komponenten: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte
Sicht- und Funktionsprüfung aller PSAgA-Komponenten nach Herstellervorgaben
Ablegekriterien – Wann muss PSAgA ausgetauscht werden? Erkennen von Schäden und Verschleiß
Prüfdokumentation und Prüfprotokolle – korrekte und rechtskonforme Dokumentation
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers von PSAgA
Lagerung, Reinigung und Instandhaltung von PSAgA – Verlängerung der Lebensdauer
Praktische Prüfübungen an realer PSAgA-Ausrüstung – Auffanggurt, Verbindungsmittel und Höhensicherungsgerät
Schriftliche Erfolgskontrolle und Zertifikatsübergabe
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