Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen S-H-Brandschutz (Marc Voß, Einzelunternehmen) und ihren gewerblichen Kunden.

Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen S-H-Brandschutz (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Brandschutz abgeschlossen werden.

Die nachfolgenden Leistungen fallen unter diese AGB:

  • Feuerlöscher – Verkauf, Wartung und Service
  • Brandschutzbeauftragter – Ausbildung nach DGUV Information 205-003 sowie Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter
  • Schulungen und Ausbildungen (Höhenrettung, Working at Heights, Feuerlöschtraining uvm.)
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 (ASR A2.3)
  • AED-Einweisung nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie Verkauf von AED und Zubehör
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2
  • Brandschutzprüfungen und Inspektionen
  • Bereitstellung von Personal für Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Feuerwehr

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (z. B. Unternehmen, Behörden, Kommunen, Feuerwehren und Organisationen). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließen wir nicht.

2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Marc Voß (Einzelunternehmen)

S-H-Brandschutz

Österstraße 8, 25704 Meldorf

Bei Fragen zu unseren Leistungen oder zu diesen AGB erreichen Sie uns unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.

3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine Bestellung oder Beauftragung des Auftraggebers ausdrücklich annimmt (Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung). Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder – bei Schulungen und Ausbildungen – über die Online-Kursbuchung auf unserer Website erfolgen.

Bestellungen und Anmeldungen des Auftraggebers werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail) verbindlich.

Anmeldungen über die Online-Kursbuchung sind eine unverbindliche Anfrage. Es besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Die Anmeldung wird erst verbindlich, sobald der Auftragnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung versendet hat.

Für Schulungen und Ausbildungen erhält der Auftraggeber nach Anmeldebestätigung eine schriftliche Bestätigung mit allen relevanten Informationen zum Termin und Ablauf.

Da sich unsere Angebote ausschließlich an Unternehmer richten, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4 Leistungsbeschreibung

Feuerlöscher

Der Auftragnehmer liefert, installiert und wartet Feuerlöscher gemäß den gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen. Die regelmäßige Wartung umfasst die gemäß DIN 14406-4 und ASR A2.2 vorgeschriebenen Intervalle. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Feuerlöscher entsprechend den Herstellervorschriften zu lagern und zu verwenden.

Brandschutzbeauftragter

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt nach DGUV Information 205-003 und § 10 ArbSchG. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt die im DGUV-Regelwerk definierten Aufgaben und Pflichten. Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Ausbildung wird von erfahrenen Fachkräften durchgeführt.

Schulungen und Ausbildungen

Angeboten werden Schulungen in den Bereichen: Höhenrettung, Working at Heights, Brandschutzbeauftragte, Feuerlöschtraining, AED-Einweisung nach MPBetreibV, Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2. Die Schulungen werden nach den aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung.

Feuerwehr- und Rettungspläne

Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 erstellt. Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 (Sicherheitszeichen – Flucht- und Rettungspläne – Gestaltung) und DIN EN ISO 7010 (Sicherheitszeichen) sowie unter Beachtung der ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) erstellt. Die frühere Norm DIN 4844-3 ist zurückgezogen. Die Pläne werden nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden finalisiert. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen wird gesondert berechnet.

Bitte beachten Sie die Zahlungsbedingungen in § 6.

Personalgestellung

Bereitstellung von qualifiziertem Personal für Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Feuerwehr im Wege der Personalgestellung (Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, soweit die jeweilige Tätigkeit dem Anwendungsbereich des AÜG unterfällt). Die eingesetzten Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation und Koordination des Personaleinsatzes und bleibt Arbeitgeber des eingesetzten Personals. Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt – soweit erforderlich – nur auf Grundlage einer gültigen AÜG-Erlaubnis.

Prüfungen und Inspektionen

Durchführung von Brandschutzprüfungen und Inspektionen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben.

5 Rücktritt und Absage bei Schulungen

(1) Der Auftraggeber kann eine bestätigte Schulung bis 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Kalendertagen vor Beginn werden 50 %, danach 100 % der Kursgebühr berechnet. Die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Mehrkosten benannt werden.

(3) Der Auftragnehmer kann eine Schulung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Erkrankung des Ausbilders, Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet; ein Ersatztermin wird angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe des Paragraphen Haftung.

6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben.

Für wiederkehrende Leistungen (z.B. Feuerlöscher-Wartung) gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die Kosten für Material, Personal oder sonstige Faktoren ändern. Eine Preiserhöhung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Reisekosten werden gesondert berechnet und nach Aufwand abgerechnet.

Zahlungsbedingungen:

  • Rechnungsbeträge sind einheitlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB).

Feuerwehr- und Rettungspläne

Die Rechnungsstellung für Feuerwehrpläne erfolgt nach Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle (in der Regel die Brandschutzdienststelle des jeweiligen Kreises bzw. der jeweiligen Stadt). Erst nach offizieller Genehmigung durch die jeweilige Brandschutzdienststelle ist die Zahlung fällig. Gleiches gilt für Flucht- und Rettungspläne, sofern eine behördliche Abstimmung erforderlich ist.

Versand: Nach Freigabe durch die Brandschutzdienststelle wird der genehmigte Plan zusammen mit der Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber gesendet.

Zahlungsfrist: Einheitlich 14 Tage nach Rechnungsdatum (auch für Pläne).

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

Eine Haftung für Schäden an den erstellten Plänen, Dokumenten oder Dateien des Auftraggebers – insbesondere durch Datenverlust, technische Probleme oder Übermittlungsfehler – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig.

Für alle angebotenen Leistungen (Feuerlöscher, Brandschutzbeauftragter, Schulungen, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, AED-Einweisung, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Prüfungen, Personalgestellung) gilt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Handhabung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für behördliche Auflagen, Bußgelder oder sonstige Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Auftraggeber ergeben.

Wichtiger Hinweis:

Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Ersatz von Schäden Dritter, ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Rechnungsstellung und zur Kommunikation mit dem Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten. Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen des § 38 BDSG hierfür nicht vorliegen. Anfragen zum Datenschutz richten Sie bitte direkt an die im Impressum bzw. in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten.

Zur Datenschutzerklärung

9 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

Fragen zu unseren AGB?

Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand der AGB: Oktober 2026