PSA gegen Absturz Unterweisung
Ratgeber

Warum die PSA-gegen-Absturz-Unterweisung jedes Jahr Pflicht ist

Ein einmal absolvierter Grundkurs reicht bei Arbeiten in der Höhe nicht aus. Nach DGUV-R 112-198 muss die Unterweisung in der Anwendung von PSA gegen Absturz jährlich wiederholt werden – der Working at Heights Refresher deckt genau das ab.

Wer braucht die Auffrischung?

Alle, die bereits einen Grundkurs PSA gegen Absturz absolviert haben und deren letzte Schulung rund 12 Monate zurückliegt. Das betrifft insbesondere Beschäftigte, die weiterhin regelmäßig mit Auffang- und Haltesystemen arbeiten.

Was passiert in der Wiederholungsunterweisung?

Neben der Auffrischung aktueller Vorschriften stehen die Sicht- und Funktionsprüfung der PSA, der Umgang mit Auffanggurten und -geräten sowie eine praktische Rettungsübung im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Handlungssicherheit im Ernstfall zu erhalten.

Ablauf und Kosten

Der Refresher ist eintägig (9 UE) für Gruppen von 4 bis 8 Personen und wird vor Ort durchgeführt. Kostenpunkt: 220 Euro pro Person zzgl. 19% MwSt., inklusive Teilnahmebestätigung und Eintrag in den Sicherheitspass.

Was passiert, wenn die Unterweisung fehlt?

Fehlt der jährliche Nachweis, drohen nicht nur Haftungsrisiken im Schadensfall, sondern auch ein Verstoß gegen die Vorgaben der DGUV-R 112-198/199 – mit entsprechenden Konsequenzen im Rahmen der Aufsichtspflicht des Arbeitgebers.

Quelle: DGUV Regel 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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