Welche Inhalte, Größen und Farben verlangt die DIN ISO 23601 für Flucht- und Rettungspläne? Ein kompakter Überblick für Arbeitgeber.
Veröffentlicht von S-H-Brandschutz · Stand: Oktober 2026
Im Ernstfall muss sich jeder im Gebäude schnell orientieren können – auch Besucher, die sich nicht auskennen. Genau dafür gibt es den Flucht- und Rettungsplan. Ob ein Plan nötig ist, ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A2.3 (zum Beispiel bei unübersichtlicher Lage der Fluchtwege) oder aus dem Bauordnungsrecht. Wie er aussehen muss, regelt die DIN ISO 23601.
An gut sichtbaren Stellen, zum Beispiel in Fluren, an Treppenräumen, an Kreuzungen von Fluchtwegen und im Eingangsbereich – in Augenhöhe und gut beleuchtet. Für jeden Aushangort braucht es einen eigenen, passend ausgerichteten Plan mit dem richtigen Standortsymbol.
Immer dann, wenn sich etwas Relevantes ändert: Umbau, neue Raumnutzung, geänderte Fluchtwege, neue Löscher- oder Melderstandorte. Ein veralteter Plan kann im Ernstfall in die falsche Richtung führen. Wir empfehlen, die Pläne regelmäßig – etwa bei der Begehung durch den Brandschutzbeauftragten – zu überprüfen.
Unser Angebot: Wir erstellen Ihre Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – von der Begehung vor Ort bis zur fertigen Montage – und halten sie auf Wunsch aktuell.
Zu den Flucht- und RettungsplänenQuellen: DIN ISO 23601, DIN EN ISO 7010, ASR A1.3 und ASR A2.3, FeuerTRUTZ.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Normgerechte Pläne nach DIN ISO 23601 – von der Begehung vor Ort bis zur fertigen Montage.
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