Feuerlöscher Prüfung Fristen
Ratgeber

Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden? Fristen einfach erklärt

Veröffentlicht von S-H-Brandschutz · Stand: Oktober 2026

Ob im Büro, in der Werkstatt oder im Lager – ein einsatzbereiter Feuerlöscher kann im Ernstfall entscheidend sein. Damit das so bleibt, muss er regelmäßig geprüft werden.

Die gesetzliche Grundlage

Nach ASR A2.2 sind Feuerlöscher in der Regel alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten – das sind insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4. Erlaubt der Hersteller längere Intervalle, können diese genutzt werden – kürzere Herstellervorgaben sind aber immer einzuhalten.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Geprüft werden unter anderem Zustand und Dichtigkeit des Behälters, Löschmittelmenge und -zustand, Funktionsfähigkeit von Ventil und Schlauch sowie die gut sichtbare Anbringung einer Prüfplakette mit Datum.

Was passiert, wenn die Prüfung versäumt wird?

Ohne gültige Prüfung gilt ein Feuerlöscher im Ernstfall und im Versicherungsfall oft nicht als einsatzbereit – das kann zu Haftungsproblemen für den Betreiber führen.

Unser Service

Wir übernehmen die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher inklusive Erinnerungsservice, damit Sie keine Frist verpassen.

Quelle: ASR A2.2, DIN 14406-4, DGUV Information 205-001

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Jetzt Anfragen

Feuerlöscher prüfen lassen

Wir übernehmen Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher – inklusive Erinnerungsservice.

Interesse an einer Feuerlöscher-Prüfung?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags