Ob im Büro, in der Werkstatt oder im Lager – ein einsatzbereiter Feuerlöscher kann im Ernstfall entscheidend sein. Damit das so bleibt, muss er regelmäßig geprüft werden.
Nach DGUV Information 205-001 in Verbindung mit DIN 14406-4 müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle zwei Jahre von einer befähigten Person gewartet werden. Erlaubt der Hersteller längere Intervalle, können diese genutzt werden – kürzere Herstellervorgaben sind aber immer einzuhalten.
Geprüft werden unter anderem Zustand und Dichtigkeit des Behälters, Löschmittelmenge und -zustand, Funktionsfähigkeit von Ventil und Schlauch sowie die gut sichtbare Anbringung einer Prüfplakette mit Datum.
Ohne gültige Prüfung gilt ein Feuerlöscher im Ernstfall und im Versicherungsfall oft nicht als einsatzbereit – das kann zu Haftungsproblemen für den Betreiber führen.
Wir übernehmen die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher inklusive Erinnerungsservice, damit Sie keine Frist verpassen.
Quelle: DGUV Information 205-001, DIN 14406-4
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Wir übernehmen Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher – inklusive Erinnerungsservice.
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden