Feuerlöscher Prüfung Fristen
Ratgeber

Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden? Fristen einfach erklärt

Ob im Büro, in der Werkstatt oder im Lager – ein einsatzbereiter Feuerlöscher kann im Ernstfall entscheidend sein. Damit das so bleibt, muss er regelmäßig geprüft werden.

Die gesetzliche Grundlage

Nach DGUV Information 205-001 in Verbindung mit DIN 14406-4 müssen Feuerlöscher grundsätzlich alle zwei Jahre von einer befähigten Person gewartet werden. Erlaubt der Hersteller längere Intervalle, können diese genutzt werden – kürzere Herstellervorgaben sind aber immer einzuhalten.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Geprüft werden unter anderem Zustand und Dichtigkeit des Behälters, Löschmittelmenge und -zustand, Funktionsfähigkeit von Ventil und Schlauch sowie die gut sichtbare Anbringung einer Prüfplakette mit Datum.

Was passiert, wenn die Prüfung versäumt wird?

Ohne gültige Prüfung gilt ein Feuerlöscher im Ernstfall und im Versicherungsfall oft nicht als einsatzbereit – das kann zu Haftungsproblemen für den Betreiber führen.

Unser Service

Wir übernehmen die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher inklusive Erinnerungsservice, damit Sie keine Frist verpassen.

Quelle: DGUV Information 205-001, DIN 14406-4

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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