Veröffentlicht von S-H-Brandschutz · Stand: Oktober 2026
Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen sind nach ASR A2.3 in angemessenen Abständen durchzuführen. Wir empfehlen einen Turnus von höchstens zwei Jahren und eine lückenlose Dokumentation.
Eine Räumungs- bzw. Evakuierungsübung sollte die Auslösung des Alarms, die Räumung aller betroffenen Bereiche, die Sammlung an definierten Sammelplätzen, eine Vollständigkeitskontrolle sowie eine Nachbesprechung umfassen.
Die Dokumentation sollte mindestens Datum und Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Art der Alarmierung, Räumungszeit, festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge sowie den Namen des Verantwortlichen enthalten.
Sicherheitsrelevante Informationen müssen über mindestens zwei Sinne vermittelt werden – etwa akustische und optische Alarmierung – damit auch Menschen mit Einschränkungen sicher evakuiert werden können (siehe ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten").
Wir planen und begleiten Ihre Evakuierungsübung inklusive vollständiger Dokumentation – sprechen Sie uns an.
Quelle: ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge", ASR V3a.2
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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