Eine der folgenreichsten Neuerungen der ASR A2.2: Evakuierungsübungen müssen jetzt alle zwei Jahre durchgeführt und lückenlos dokumentiert werden – für alle Arbeitsstätten, unabhängig von der Gefährdungsstufe.
Eine Evakuierungsübung muss die Auslösung des Alarms, die Räumung aller betroffenen Bereiche, die Sammlung an definierten Sammelplätzen, eine Vollständigkeitskontrolle sowie eine Nachbesprechung umfassen.
Die Dokumentation sollte mindestens Datum und Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Art der Alarmierung, Räumungszeit, festgestellte Mängel und Verbesserungsvorschläge sowie den Namen des Verantwortlichen enthalten.
Sicherheitsrelevante Informationen müssen über mindestens zwei Sinne vermittelt werden – etwa akustische und optische Alarmierung – damit auch Menschen mit Einschränkungen sicher evakuiert werden können.
Wir planen und begleiten Ihre Evakuierungsübung inklusive vollständiger Dokumentation – sprechen Sie uns an.
Quelle: ASR A2.2, 3. Änderung (GMBl 2025, S. 365)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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