Brandschutzhelfer-Ausbildung 2026
Neuerungen

Brandschutzhelfer-Ausbildung 2026: Praktische Schulung an allen Löschmitteln jetzt Pflicht

Eine der wichtigsten Neuerungen der ASR A2.2 betrifft die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer: Die praktische Unterweisung muss künftig alle im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen abdecken.

Was hat sich geändert?

Es reicht nicht mehr, Brandschutzhelfer nur am Pulverlöscher üben zu lassen. Sind im Betrieb zusätzlich CO2-Löscher, Fettbrandlöscher oder andere Löschertypen vorhanden, müssen diese ebenfalls Teil der praktischen Ausbildung sein.

Wiederholungsintervalle jetzt klar geregelt

Bei normaler Brandgefährdung ist eine Wiederholungsschulung alle 2 bis 5 Jahre vorgesehen, bei erhöhter Brandgefährdung alle 2 bis 3 Jahre. Die genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Die 5-Prozent-Quote – und warum 8 bis 10 Prozent sicherer sind

Der bekannte Richtwert von 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer gilt weiter, bezieht sich aber auf die tatsächlich anwesenden Beschäftigten. Bei Schichtbetrieb sowie Urlaub und Krankheit empfiehlt sich ein Puffer von 8 bis 10 Prozent.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Prüfen Sie, ob Ihre bisherige Brandschutzhelfer-Ausbildung alle vorhandenen Löschertypen abdeckt und ob Ihre Helferquote auch bei Abwesenheiten ausreicht.

Quelle: ASR A2.2, 3. Änderung (GMBl 2025, S. 365), DGUV Information 205-023

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Jetzt Anfragen

Brandschutzhelfer ausbilden lassen

Wir schulen Ihre Brandschutzhelfer praxisnah – an allen in Ihrem Betrieb vorhandenen Löschmitteln.

Interesse an einer Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden