Eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen: Brauchen wir überhaupt einen Brandschutzbeauftragten? Eine pauschale bundesweite Pflicht gibt es nicht – die Antwort hängt vom Einzelfall ab.
Pflicht wird es unter anderem bei Sonderbauten nach der jeweiligen Landesbauordnung, wenn die Baugenehmigung dies vorschreibt, häufig bei Arbeitsstätten über 400 m² sowie oft als Auflage von Versicherern oder Behörden.
Viele kleinere und mittlere Unternehmen entscheiden sich für einen externen Brandschutzbeauftragten – er bringt die nötige Qualifikation direkt mit, ohne dass intern Kapazitäten aufgebaut werden müssen.
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Überwachung gesetzlicher Anforderungen, die Organisation von Prüfungen und Schulungen, die Ansprechfunktion für Behörden und Feuerwehr sowie die Beratung der Geschäftsführung.
Sie sind sich unsicher, ob Sie betroffen sind? Wir prüfen das gerne für Sie – unverbindlich und kostenlos.
Quelle: DGUV 205-003, jeweilige Landesbauordnung
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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