ASR A2.2 Novelle 2026
Neuerungen

ASR A2.2 novelliert: Das ändert sich 2026 im betrieblichen Brandschutz

Mit der 3. Änderung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (veröffentlicht am 23. Mai 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt, GMBl 2025 S. 365) hat der Ausschuss für Arbeitsstätten die zentrale Regel für den betrieblichen Brandschutz umfassend überarbeitet. Die Änderungen gelten unmittelbar – für Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen heißt das: bestehende Brandschutzkonzepte sollten jetzt überprüft werden.

Wandhydranten zählen nicht mehr zur Grundausstattung

Wandhydranten dürfen bei der Berechnung der vorgeschriebenen Feuerlöscher-Mindestausstattung nicht mehr angerechnet werden. Betriebe, die ihre Löschmitteleinheiten bisher teilweise darüber abgedeckt haben, müssen ihre Feuerlöscher-Ausstattung neu berechnen.

Praktische Schulung an allen vorhandenen Löscheinrichtungen Pflicht

Brandschutzhelfer müssen künftig an allen im Betrieb vorhandenen Löschertypen praktisch geübt werden – nicht mehr nur am Pulverlöscher. Die Wiederholungsschulung ist bei normaler Brandgefährdung alle 2 bis 5 Jahre fällig, bei erhöhter Brandgefährdung alle 2 bis 3 Jahre.

Evakuierungsübungen: dokumentierte Pflicht alle 2 Jahre

Was bisher oft als Empfehlung galt, ist jetzt klar geregelt: Evakuierungsübungen müssen alle zwei Jahre durchgeführt und vollständig dokumentiert werden – unabhängig von der Gefährdungsstufe.

Brandschutzordnung nach DIN 14096 jetzt verbindlich

Die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 (mindestens Teile A und B) ist mit der Novelle klare Pflicht – Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B schriftlich für alle Beschäftigten.

E-Fahrzeug-Ladestationen als erhöhte Brandgefährdung eingestuft

Bereiche mit E-Fahrzeug-Ladestationen gelten jetzt ausdrücklich als erhöhte Brandgefährdung – mit Folgen für Löscherausstattung, Helferquote und Schulungsintervalle.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Wir empfehlen, die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz zu aktualisieren, die Feuerlöscher-Ausstattung neu zu berechnen, die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu überprüfen und die Brandschutzordnung zu erstellen oder zu aktualisieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Quelle: ASR A2.2, 3. Änderung (GMBl 2025, S. 365), baua.de

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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