Mit der 3. Änderung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" (veröffentlicht am 23. Mai 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt, GMBl 2025 S. 365) hat der Ausschuss für Arbeitsstätten die zentrale Regel für den betrieblichen Brandschutz umfassend überarbeitet. Die Änderungen gelten unmittelbar – für Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen heißt das: bestehende Brandschutzkonzepte sollten jetzt überprüft werden.
Wandhydranten dürfen bei der Berechnung der vorgeschriebenen Feuerlöscher-Mindestausstattung nicht mehr angerechnet werden. Betriebe, die ihre Löschmitteleinheiten bisher teilweise darüber abgedeckt haben, müssen ihre Feuerlöscher-Ausstattung neu berechnen.
Brandschutzhelfer müssen künftig an allen im Betrieb vorhandenen Löschertypen praktisch geübt werden – nicht mehr nur am Pulverlöscher. Die Wiederholungsschulung ist bei normaler Brandgefährdung alle 2 bis 5 Jahre fällig, bei erhöhter Brandgefährdung alle 2 bis 3 Jahre.
Was bisher oft als Empfehlung galt, ist jetzt klar geregelt: Evakuierungsübungen müssen alle zwei Jahre durchgeführt und vollständig dokumentiert werden – unabhängig von der Gefährdungsstufe.
Die Erstellung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 (mindestens Teile A und B) ist mit der Novelle klare Pflicht – Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B schriftlich für alle Beschäftigten.
Bereiche mit E-Fahrzeug-Ladestationen gelten jetzt ausdrücklich als erhöhte Brandgefährdung – mit Folgen für Löscherausstattung, Helferquote und Schulungsintervalle.
Wir empfehlen, die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz zu aktualisieren, die Feuerlöscher-Ausstattung neu zu berechnen, die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu überprüfen und die Brandschutzordnung zu erstellen oder zu aktualisieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Quelle: ASR A2.2, 3. Änderung (GMBl 2025, S. 365), baua.de
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Sie möchten Ihre Brandschutzorganisation auf den neuesten Stand bringen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Wir antworten innerhalb von 24 Stunden